Je früher Sie eine Beratung beginnen, desto größer ist die Möglichkeit einer unfassenden Hilfe.
Wir sind bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch zuzuhören.
Wir beraten Sie in Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Oberammergau und Mittenwald.
Wir behandeln Menschen mit Suchterkrankungen, deren Zielsetzung die Abstinenz ist, im Rahmen der ambulanten Suchtbehandlung sowie der ambulanten Nachsorge.
Rechtsgrundlage der ambulanten Suchtbehandlung und der ambulanten Nachsorge sind die entsprechenden Vorschriften des SGB V, SGB VI und SGB IX.